Der eine Termin im Jahr, an dem laufende Verträge auffallen
Laufende Verträge fallen nicht auf, weil sie funktionieren. Genau deshalb bleiben sie oft Jahre unverändert. Ein fester Termin im Jahr und ein Blatt mit neun Zeilen reichen, um zu sehen, was jeden Monat automatisch abgeht.
Warum laufende Kosten unsichtbar werden
Einmalige Ausgaben werden bemerkt. Eine Waschmaschine für 600 Euro fällt auf, wird verglichen und bewusst entschieden. Ein Vertrag über 25 Euro im Monat fällt nach der ersten Abbuchung nicht mehr auf, obwohl er über vier Jahre denselben Betrag ergibt.
Der Grund ist einfach: Laufende Kosten erzeugen keinen Anlass. Sie funktionieren, sie werden per Lastschrift eingezogen, und niemand muss etwas tun. Ein Vertrag, der nie stört, wird nie geprüft. Genau deshalb braucht es einen künstlichen Anlass, also einen Termin, den man sich selbst setzt.
Das Ziel dabei ist nicht, möglichst viel zu kündigen. Das Ziel ist, einmal im Jahr zu wissen, was monatlich abgeht, zu welchen Bedingungen und bis wann. Wer diese Übersicht hat, kann reagieren, wenn ein Anbieter eine Preiserhöhung schickt, und muss nicht erst anfangen zu suchen.
Die neun Zeilen
Für die meisten Haushalte deckt eine Liste mit neun Positionen den größten Teil der wiederkehrenden Ausgaben ab:
- Strom
- Gas, Fernwärme oder Heizöl
- Wasser und Abwasser, bei Mietwohnungen meist über die Nebenkosten
- Mobilfunk, für jede Person im Haushalt getrennt
- Internet und Festnetz
- Versicherungen: Haftpflicht, Hausrat, Kfz, Rechtsschutz
- Abonnements: Streaming, Zeitungen, Software, Cloudspeicher
- Mitgliedschaften: Fitnessstudio, Verein, Verband
- Kontoführung, Kreditkarten und Ratenzahlungen
Wer die Liste schneller füllen will, geht die Kontoauszüge von drei zusammenhängenden Monaten durch und markiert jede wiederkehrende Abbuchung. Drei Monate genügen, weil quartalsweise und jährliche Zahlungen sonst durchrutschen; für diese lohnt zusätzlich ein Blick auf die Abbuchungen des Vorjahres.
Welche Spalten das Blatt braucht
Sechs Spalten reichen, und sie sind bewusst so gewählt, dass jede von ihnen später eine Entscheidung ermöglicht.
| Spalte | Wozu sie dient |
|---|---|
| Vertrag | Um welche Leistung es geht |
| Anbieter | Ansprechpartner und Kundennummer |
| Betrag pro Monat | Wirkung auf das laufende Budget |
| Betrag pro Jahr | Vergleichbare Größe über alle Verträge |
| Vertragsende | Ab wann ein Wechsel möglich ist |
| Kündigungsfrist | Bis wann eine Entscheidung fallen muss |
Die Spalte „Betrag pro Jahr“ ist der eigentliche Erkenntnisgewinn. Zwölf mal 9,99 Euro sind 119,88 Euro, und in dieser Form lässt sich ein Abonnement mit einer Versicherungsprämie vergleichen. Im Monatsbetrag wirken beide gleich klein.
Wo die Zahlen stehen
Bei Energieverträgen liefert die letzte Jahresabrechnung alle sechs Spalten auf einmal: Jahresverbrauch, Jahreskosten, Arbeits- und Grundpreis, Vertragslaufzeit und Kündigungsfrist. Sie ist damit das wichtigste einzelne Dokument in diesem Vorgang. Wichtig dabei: nicht den monatlichen Abschlag als Kosten notieren, denn das ist eine Vorauszahlung auf eine geschätzte Menge, nicht das Abrechnungsergebnis.
Bei Mobilfunk-, Internet- und Streamingverträgen stehen Laufzeit und Frist im Kundenkonto, häufig unter „Vertragsübersicht“. Bei Versicherungen steht die Hauptfälligkeit im Versicherungsschein, und sie bestimmt zugleich den Kündigungstermin.
Für online geschlossene Dauerverträge gibt es ausserdem eine praktische Erleichterung: Anbieter müssen auf ihren Internetseiten eine gut sichtbare Kündigungsschaltfläche bereitstellen. Wer dort kündigt, erhält eine Bestätigung mit Datum, was den Nachweis erspart.
Der richtige Termin
Am besten funktioniert der Kassensturz, wenn er an ein Ereignis gekoppelt ist, das ohnehin eintritt. Zwei Zeitpunkte bieten sich an: der Eingang der Energie-Jahresabrechnung, weil dann die wichtigsten Zahlen ohnehin auf dem Tisch liegen, oder ein fester Kalendertermin, etwa im Januar.
Ergänzend hilft ein zweiter Eintrag im Kalender: rund zwei Monate vor dem jeweiligen Vertragsende. Das ist der Zeitpunkt, an dem eine Entscheidung noch ohne Eile möglich ist. Wer erst am Tag des Fristablaufs anfängt zu vergleichen, entscheidet unter Druck und wählt im Zweifel gar nicht.
Was danach zu tun ist, und was nicht
Aus einer fertigen Liste ergeben sich meist drei Gruppen. Erstens Verträge, bei denen alles passt. Diese bleiben, und die Zeile wird im nächsten Jahr nur aktualisiert. Zweitens Verträge, die zwar noch laufen, deren Konditionen aber überholt wirken. Diese bekommen einen Kalendereintrag zum Vertragsende. Drittens Verträge, die kündbar sind und deren Leistung nicht mehr gebraucht wird oder deren Preis deutlich vom Markt abweicht.
Wichtig ist, die dritte Gruppe nicht zu überschätzen. Ein Wechsel lohnt sich nur, wenn das Gesamtpaket besser ist, nicht wenn eine einzelne Zahl niedriger aussieht. Und ein Vergleich, der ergibt, dass alles bleiben kann, ist kein vergeudeter Nachmittag, sondern eine beantwortete Frage.
Die Energieverträge im Einzelnen
Strom und Gas eignen sich für diese Routine besonders, weil sie wiederkehrend sind, weil die Leistung überall dieselbe ist und weil sich Preise vergleichsweise einfach gegenüberstellen lassen. Was dabei im Detail zu prüfen ist, steht in den folgenden Blättern:
- Wie sich der Preis überhaupt zusammensetzt: Blatt 13
- Warum die Postleitzahl über einen Teil des Preises entscheidet: Blatt 12
- Wie sich zwei Tarife korrekt gegenüberstellen lassen: Blatt 11
- Warum der Abschlag nicht die Kosten sind: Blatt 10
- Was ein Schreiben zur Preiserhöhung auslöst: Blatt 09
- Was passiert, wenn ein Anbieter ausfällt: Blatt 08
- Wer den Zähler betreibt und was er kostet: Blatt 07
- Was ein Ökostromtarif tatsächlich zusagt: Blatt 06
- Wie Heizkosten in der Mietwohnung verteilt werden: Blatt 05
- Was eine Wärmepumpe am Netzentgelt ändert: Blatt 04
- Wovon ein Vergleichsportal lebt: Blatt 03
- Warum Vorkasse ein eigenes Risiko ist: Blatt 02
Und der Ausgangspunkt, warum sich der Aufwand überhaupt lohnen kann, steht in Blatt 14: Bleibt der Verbrauch gleich und sinkt der Preis, verlässt weniger Geld das Haushaltsbudget. Ob das im Einzelfall so ist, zeigt erst die Rechnung.