Woraus sich der Strompreis am Ende zusammensetzt
Auf der Jahresabrechnung steht ein Arbeitspreis in Cent je Kilowattstunde. Dahinter stecken mehrere Bestandteile, die von ganz unterschiedlichen Stellen festgelegt werden. Nur ein Teil davon ist überhaupt verhandelbar.
Ein Preis, drei Blöcke
Auf der Jahresabrechnung steht meist nur eine Zahl: der Arbeitspreis in Cent je Kilowattstunde, dazu ein Grundpreis in Euro pro Jahr. Diese Zahl ist aber keine einzelne Position, sondern eine Summe. Sie setzt sich aus drei Blöcken zusammen, und diese drei Blöcke werden von unterschiedlichen Stellen bestimmt.
Der erste Block ist die Beschaffung und der Vertrieb. Darüber entscheidet der Lieferant. Der zweite Block sind die Netzentgelte einschließlich Messstellenbetrieb und Konzessionsabgabe. Darüber entscheidet der örtliche Netzbetreiber, kontrolliert von der Bundesnetzagentur. Der dritte Block sind Steuern, Abgaben und Umlagen. Darüber entscheidet der Gesetzgeber.
Für den Haushalt ist das aus einem praktischen Grund wichtig: Bei einem Anbieterwechsel ändert sich nur der erste Block. Netzentgelt und Steuern bleiben am selben Anschluss gleich, egal wer liefert. Wer wissen will, wie viel Spielraum ein Tarifvergleich überhaupt hat, muss deshalb wissen, wie groß dieser erste Block ist.
Was der Staat festlegt
Der staatlich veranlasste Anteil besteht bei Strom aus mehreren Positionen. Die Stromsteuer beträgt nach § 3 des Stromsteuergesetzes im Regelfall 2,05 Cent je Kilowattstunde. Sie ist ein fester Betrag pro Menge und damit unabhängig davon, wie teuer der Strom sonst ist.
Dazu kommt die Konzessionsabgabe, die der Netzbetreiber an die Gemeinde für die Nutzung öffentlicher Wege zahlt und über die Netzentgelte weitergibt. Ihre Höhe hängt von der Einwohnerzahl der Gemeinde ab. In großen Städten liegt sie deutlich höher als in kleinen Gemeinden. Hinzu kommen mehrere Umlagen, die im Laufe der Jahre eingeführt, verändert und teilweise wieder abgeschafft wurden, unter anderem für Kraft-Wärme-Kopplung, für Offshore-Netzanbindungen und für individuelle Netzentgelte.
Ganz am Ende steht die Umsatzsteuer von 19 Prozent. Sie wird auf die Summe aller anderen Bestandteile erhoben, also auch auf die Stromsteuer und auf die Netzentgelte. Steigt irgendein Bestandteil, steigt die Umsatzsteuer automatisch mit.
Der Rechenweg rückwärts
Wie viel von einem Bruttopreis überhaupt beim Lieferanten ankommt, lässt sich rückwärts aufrollen. Als Ausgangspunkt eignet sich der Wert, den die Bundesnetzagentur für Januar 2026 als Neukundenpreis für Strom modelliert hat: 34,9 Cent je Kilowattstunde.
AUSGANGSWERT: MODELLIERTER NEUKUNDENPREIS DER BUNDESNETZAGENTUR FÜR JANUAR 2026. UMSATZSTEUER UND STROMSTEUER SIND GESETZLICH FESTGELEGT UND EXAKT BERECHENBAR. DIE AUFTEILUNG DER VERBLEIBENDEN 27,28 CENT UNTERSCHEIDET SICH VON NETZGEBIET ZU NETZGEBIET UND VON ANBIETER ZU ANBIETER.
Bereits an dieser Stelle ist ein Fünftel des Bruttopreises verplant, ohne dass ein einziger Cent über den Tarif entschieden worden wäre. Der Rest verteilt sich auf Netzentgelte, Konzessionsabgabe, Messstellenbetrieb, die verbliebenen Umlagen sowie auf Beschaffung und Vertrieb. Wie dieser Rest aufgeteilt ist, lässt sich nicht pauschal sagen: Er hängt am Netzgebiet und an der Einkaufsstrategie des Lieferanten.
Was das Netz kostet
Das Netzentgelt bezahlt den Bau, den Betrieb und die Instandhaltung der Leitungen, Umspannwerke und Zähleinrichtungen zwischen Kraftwerk und Steckdose. Es wird nicht vom Lieferanten festgelegt, sondern vom örtlichen Netzbetreiber kalkuliert und von der Bundesnetzagentur reguliert. Der Lieferant zieht es lediglich mit ein und leitet es weiter.
Das ist der Grund, warum derselbe Tarif desselben Anbieters in zwei Orten unterschiedlich viel kosten kann. Für den Vergleich bedeutet es zweierlei: Erstens muss jedes Tarifportal die Postleitzahl kennen, bevor es überhaupt einen Preis anzeigen kann. Zweitens ist ein Preisvergleich zwischen zwei Haushalten in verschiedenen Netzgebieten wenig aussagekräftig. Warum die Netzentgelte regional so unterschiedlich ausfallen, steht in Blatt 12.
Beschaffung und Vertrieb
Bleibt der Teil, über den der Lieferant tatsächlich entscheidet: der Einkauf der Energie an der Börse oder über langfristige Verträge, die Kosten für Abrechnung, Kundenservice und Marketing sowie die Marge. Dieser Block ist der Grund, warum es überhaupt Preisunterschiede zwischen Anbietern gibt.
Er erklärt auch, warum Preise zeitversetzt reagieren. Ein Versorger, der seine Mengen zwei Jahre im Voraus eingekauft hat, gibt fallende Börsenpreise später weiter als einer, der kurzfristig einkauft. Umgekehrt trifft ihn ein Preisanstieg später. Für den Haushalt heißt das: Ein Tarif, der vor zwei Jahren günstig war, muss es heute nicht mehr sein, und das liegt nicht zwangsläufig daran, dass der Anbieter etwas falsch gemacht hätte.
Warum die EEG-Umlage nicht mehr auftaucht
Wer eine ältere Rechnung mit einer aktuellen vergleicht, findet eine Position nicht mehr: die EEG-Umlage. Sie wurde zum 1. Juli 2022 auf null gesenkt und anschließend aus dem Strompreis herausgenommen. Die Förderung erneuerbarer Energien wird seitdem nicht mehr über den Strompreis der Haushalte finanziert, sondern aus dem Bundeshaushalt.
Für den Vergleich alter und neuer Rechnungen ist das relevant: Ein Rückgang der Position „Umlagen“ bedeutet nicht automatisch, dass der Anbieter günstiger geworden ist. Er kann schlicht daran liegen, dass eine Umlage weggefallen ist. Wer Jahr über Jahr vergleicht, sollte deshalb immer die Gesamtjahreskosten heranziehen und nicht einzelne Zeilen.
Was daraus für den Vergleich folgt
Drei praktische Schlüsse ergeben sich aus dem Aufbau des Preises. Erstens: Ein Anbieterwechsel wirkt nur auf einen Teil des Preises. Wer erwartet, dass sich die Rechnung halbiert, erwartet zu viel. Realistisch sind Unterschiede in der Größenordnung, die die Bundesnetzagentur in ihren Modellwerten ausweist, und auch die gelten nicht für jeden Haushalt.
Zweitens: Zwei Angebote lassen sich nur über die Gesamtjahreskosten für den eigenen Verbrauch vergleichen, nicht über einzelne Bestandteile. Ein Anbieter, der einen niedrigen Arbeitspreis ausweist, kann über den Grundpreis wieder aufholen.
Drittens: Ein Teil künftiger Preisänderungen liegt ausserhalb des Vertrags. Wenn Netzentgelte oder Steuern steigen, geben viele Verträge das weiter, auch solche mit Preisgarantie. Welche Bestandteile eine Garantie tatsächlich abdeckt, steht in den Vertragsbedingungen und ist ein eigener Prüfpunkt vor jedem Abschluss.