Was hinter einem Ökostromtarif tatsächlich steckt
Physikalisch kommt aus jeder Steckdose derselbe Strommix. Was einen Ökostromtarif von einem anderen Tarif unterscheidet, ist ein Nachweis, der in einem Register geführt und beim Verkauf entwertet wird.
Was tatsächlich aus der Leitung kommt
Strom lässt sich im Netz nicht nach Herkunft trennen. Was in einer Wohnung ankommt, ist der physikalische Mix aus allem, was zur selben Zeit im selben Netzbereich eingespeist wird: Wind, Photovoltaik, Erdgas, Kohle, Biomasse, Wasserkraft, dazu importierte Mengen. Kein Liefervertrag ändert daran etwas.
Ein Ökostromtarif ist deshalb keine Aussage über die Elektronen in der Leitung, sondern über eine kaufmännische Zuordnung. Der Lieferant verpflichtet sich, für die an den Kunden verkaufte Menge Nachweise über eine entsprechende Erzeugung aus erneuerbaren Quellen vorzulegen und diese Nachweise zu entwerten, damit sie kein zweites Mal verwendet werden können.
Der Herkunftsnachweis
Diese Nachweise heißen Herkunftsnachweise. In Deutschland führt das Umweltbundesamt dafür ein eigenes Register. Für jede Megawattstunde Strom aus erneuerbaren Energien kann der Anlagenbetreiber einen Herkunftsnachweis ausstellen lassen. Der Nachweis wird handelbar, wandert getrennt vom Strom durch den Markt und wird schließlich vom Lieferanten entwertet, der ihn seinen Kunden zuordnet.
Entscheidend ist das Verbot der Doppelvermarktung: Ein einmal entwerteter Nachweis kann nicht erneut verkauft werden. Dadurch ist ausgeschlossen, dass dieselbe Kilowattstunde grüner Erzeugung mehreren Haushalten zugerechnet wird. Das Register macht diesen Vorgang nachvollziehbar.
Was der Herkunftsnachweis nicht leistet: Er sagt nichts darüber aus, wann und wo der Strom erzeugt wurde, ob die Anlage neu oder alt ist und ob durch den Vertrag zusätzliche erneuerbare Erzeugung entsteht. Ein Nachweis aus einem seit Jahrzehnten bestehenden Wasserkraftwerk ist derselbe Nachweis wie einer aus einem im Vorjahr errichteten Windpark.
Warum EEG-geförderter Strom aussen vor bleibt
Für Anlagen, die eine Förderung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz erhalten, können keine Herkunftsnachweise ausgestellt werden. Der Gedanke dahinter: Diese Erzeugung wird bereits über den Strompreis beziehungsweise den Bundeshaushalt aller finanziert und ist damit rechnerisch schon verteilt. Sie ein zweites Mal als besonderes Produkt zu verkaufen, wäre eine Doppelzählung.
In der Folge stammen die in Deutschland gehandelten Herkunftsnachweise überwiegend aus Bestandsanlagen und aus dem europäischen Ausland, häufig aus Wasserkraft. Das ist rechtlich einwandfrei und wird von Verbraucherschützern trotzdem regelmäßig kritisiert, weil daraus kein zusätzlicher Ausbau folgt.
Die Stromkennzeichnung auf der Rechnung
Unabhängig vom Tarifnamen muss jeder Lieferant seine Stromkennzeichnung ausweisen. Das Energiewirtschaftsgesetz verlangt eine Angabe darüber, aus welchen Energieträgern der gelieferte Strom stammt, in Prozent, ergänzt um Angaben zu Kohlendioxidemissionen und radioaktivem Abfall. Die Kennzeichnung findet sich auf der Jahresabrechnung, im Kundenportal und auf der Internetseite des Anbieters.
Wer wissen will, was ein Tarif konkret bedeutet, findet hier die belastbarste Angabe: nicht im Produktnamen, sondern in der Kennzeichnung für genau dieses Produkt. Anbieter mit mehreren Tarifen weisen sie getrennt aus.
Was Gütesiegel zusätzlich verlangen
Weil der blosse Herkunftsnachweis keinen zusätzlichen Ausbau erzwingt, gibt es freiwillige Gütesiegel, die darüber hinausgehende Anforderungen stellen. Verbreitet sind das Grüner Strom Label und ok-power. Beide verlangen, in unterschiedlicher Ausgestaltung, dass ein Teil der Erlöse in neue Anlagen fließt oder dass der Anbieter bestimmte Anteile aus Neuanlagen bezieht, und sie schließen gesellschaftsrechtliche Verflechtungen mit Kohle- oder Kernkraftbetreibern teilweise aus.
Ein Siegel ist damit ein Hinweis auf zusätzliche Kriterien, nicht auf einen niedrigeren Preis und auch nicht auf besseren Service. Wer ein Siegel als Auswahlkriterium verwendet, sollte auf der Seite der jeweiligen Trägerorganisation nachlesen, welche Anforderungen dahinterstehen, denn die Kriterienkataloge unterscheiden sich.
Kostet Ökostrom mehr?
Pauschal nicht. Der Kostenanteil für Herkunftsnachweise ist im Vergleich zu Beschaffung, Netzentgelt und Steuern klein. In vielen Vergleichslisten stehen Ökostromtarife deshalb nicht systematisch hinter konventionellen Tarifen zurück. Tarife mit strengen Gütesiegeln können dagegen einen Aufschlag tragen, weil dort zusätzliche Anforderungen finanziert werden.
Für den Vergleich heißt das: Das Merkmal „Ökostrom“ ist ein Filter, kein Preisargument. Es reduziert die Auswahl, ohne die Rechenlogik zu verändern. Verglichen wird weiterhin über die Gesamtjahreskosten für den eigenen Verbrauch, wie in Blatt 11 beschrieben.
Ökogas und Klimaneutralität
Beim Gas ist die Lage anders gelagert als beim Strom. Erdgas aus erneuerbaren Quellen, also Biomethan oder synthetisches Methan, ist mengenmäßig begrenzt. Tarife, die als „Ökogas“ oder „Klimagas“ angeboten werden, enthalten deshalb häufig nur einen kleinen Anteil Biomethan, und der Rest wird rechnerisch über Klimaschutzprojekte ausgeglichen.
Wer ein solches Angebot prüft, sollte deshalb zwei Fragen stellen: Welcher Anteil der gelieferten Menge stammt tatsächlich aus erneuerbarer Erzeugung, und wie wird der Rest behandelt? Ein Ausgleich über Zertifikate ist etwas anderes als eine physische Beimischung, und beides steht in den Produktangaben, nicht im Namen.
Verbraucherschützer weisen zudem darauf hin, dass Aussagen zur Klimaneutralität eines Produkts belegbar sein müssen und nicht pauschal verwendet werden dürfen. Wer sich für ein solches Angebot entscheidet, findet die Belege üblicherweise als Projektangabe oder Zertifikatsnummer in den Produktinformationen. Fehlen sie ganz, ist das ein Hinweis darauf, wie ernst die Aussage gemeint ist.
Wie sich ein Tarif einordnen lässt
- Die Stromkennzeichnung für genau diesen Tarif suchen, nicht für den Anbieter insgesamt.
- Prüfen, ob der Anbieter angibt, Herkunftsnachweise zu entwerten, und aus welchen Ländern und Energieträgern sie stammen.
- Prüfen, ob ein unabhängiges Gütesiegel vorliegt und welche Kriterien es verlangt.
- Die Gesamtjahreskosten mit denen anderer Tarife im eigenen Netzgebiet vergleichen, mit und ohne Bonus.
Wer diesen Weg geht, entscheidet auf Basis dessen, was der Vertrag tatsächlich zusagt, und nicht auf Basis eines Produktnamens. Beides kann zum selben Tarif führen, aber nur der erste Weg lässt sich im nächsten Jahr wiederholen.